Projektförderung

Förderrichtlinie

Förderzwecke

Der Verein fördert Projekte, die dem Vereinszweck laut Satzung, also der Förderung von Wissenschaft und Forschung dienen. Förderungswürdige Projekte sind beispielsweise Lehrveranstaltungen, Vorträge, Planspiele oder Forschungsreisen. Die geförderten Projekte sollen einen thematischen Bezug zu politikwissenschaftlichen Themen im Feld der Internationalen Beziehungen aufweisen.

Geförderte Projekte

Die geförderten Projekte sollten einen breiten Adressatenkreis ansprechen und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Projekte sollten nicht vor der Antragstellung begonnen werden.  Die Förderung von Projekten zu mehr als 75 Prozent ist nur im Ausnahmefall möglich. Wird ein  solcher Antrag gestellt, informiert der Vorstand darüber die Mitgliederversammlung, die dann ein Veto einlegen kann. Dadurch entstehen längere Bearbeitungsfristen.  Geförderte Projekte werden auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. Die geförderten Projekte sollen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung durch den Verein aufmerksam machen. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragstellung und Entscheidung

Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Der Vorstand bittet um elektronische Zustellung der Dokumente. Der Vorstand bemüht sich bei vollständig vorliegenden Antragsdokumenten um eine schnelle Bearbeitung der Anträge. Anträge sollen die folgenden Dokumente umfassen:
  • Ein Anschreiben, aus dem der beantragte Förderbetrag ersichtlich wird und das die Förderwürdigkeit nach den oben genannten Kriterien begründet.
  • eine Projektskizze, die das Anliegen des Projektes kurz umreißt
  • ein Finanzplan, aus dem erwartete Ausgaben und Einnahmen, sowie die Förderung anderer Institutionen ersichtlich wird
  • Kurze Informationen zur antragstellenden Institution oder dem antragstellenden Personenkreis

Der Vorstand entscheidet über die Bewilligung von Anträgen über die Förderungswürdigkeit und nach  den zur Verfügung stehenden Mittel.

Verfahren nach der Bewilligung

Ist der Antrag bewilligt, überweist der Verein den Förderbetrag auf ein anzugebenes Konto des Antragstellers. Die Überweisung erfolgt in der Regel nach Vorlage von Belegen.
Spätestens 30 Tage nach Abschluss des geförderten Projekts soll der Förderungsempfänger dem Verein einen Verwendungsnachweis inklusive eines Berichtes übersenden. Aus dem Verwendungsnachweis sollen die tatsächlich entstandenen Kosten und Einnahmen des Projekts ersichtlich werden. Ebenso soll angezeigt werden, wenn die Projektmaßnahmen anders als beantragt durchgeführt wurden. Wurde die beantragte Fördersumme nicht ausgegeben, ist sie anteilig zurück zu zahlen. Ergeben sich aus dem Verwendungsnachweis grobe Unregelmäßigkeiten, kann der gesamte gezahlte Förderbetrag zurückgefordert werden.

Geförderte Projekte

- 2010 Model United Nations


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